Die 24-Stunden-Pflege hat in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wer im hohen Alter nicht in ein Altersheim gehen möchte, hat die Möglichkeit, zuhause in den eigenen vier Wänden von Ärzten, Spitex und Hausdienstpersonal betreut zu werden. Dieser Lebenskomfort wird vor allem durch sogenanntes Home Care Personal aus osteuropäischen Ländern ermöglicht. Seit der Personenfreizügigkeit in Europa sind erfahrene Haushälterinnen und Krankenpflegerinnen vorwiegend aus Ungarn und Polen bei Senioren im Einsatz. Das Hausdienst- und Pflegepersonal wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person und verrichtet tagtäglich anfallende Haushaltsarbeiten, leistet Gesellschaft und kümmert sich um die Sicherheit der betagten Person. Aus der österreichisch-ungarischen K.u.K. Tradition heraus bestehen geringe sprachliche und kulturelle Barrieren zwischen Ungarn und der deutschen Sprachregion. Jährlich sind rund 10’000 Pendelmigrantinnen in der Schweiz tätig, die meist im vierwöchigen Rhythmus abwechselnd im Haushalt arbeiten. Entweder sind die Arbeitnehmerinnen bei einem Personalverleih angestellt und werden für ihre Arbeit stundenweise abgerechnet oder werden von Agenturen vermittelt und vom Haushalt direkt angestellt.
Wenn man von der 24h Pflege spricht, hört sich das zunächst so an, als wäre das Personal rund um die Uhr an der Arbeit, was nach der schweizerischen Rechtsordnung nicht legal ist. Sowohl im Personalverleih als auch in der Personalvermittlung sind gewisse gesetzliche Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten sowie über den Mindestlohn zwingend einzuhalten. Etwas striktere Regeln gelten im Personalverleih, da dort zusätzlich die umfangreichen Bestimmungen des GAV Personalverleih zur Geltung kommen.
Es ist wichtig, dass man vorgängig abklärt, ob die Agentur über die offizielle SECO-Bewilligung verfügt, denn es gibt zahlreiche illegale Anbieter auf dem Markt, die teilweise aus dem Ausland operieren. Die Anstellung von Personal ohne korrekte Abrechnung mit den Sozialkassen oder die Anspruchnahme von Agenturen ohne die entsprechende Bewilligung, kann für den Haushalt sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen, bis hin zu einer Geldstrafe von CHF 50’000.-. Daher lohnt es sich auf dem folgenden Link einen Sicherheitscheck über die Zulassung des Betriebs zu machen.
